Steuerberatungsgesellschaft Friese & Franzen präsentiert sein Leistungsspektrum



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Die Unternehmen und Betriebe haben es in der heutigen Zeit nicht einfach. Nicht genug, dass in den jeweiligen Branchen Höchstleistungen gebracht werden müssen, auch die steuerlichen Aspekte verlangen höchste Aufmerksamkeit. Für Großkonzerne, die eine Abteilung mit Schwerpunkt Steuern haben, mag dies nicht weiter problematisch sein. Doch kleinere und mittlere Wirtschaftsunternehmen stehen vor einer großen Herausforderung. Denn für den gewöhnlichen Unternehmer ist es nahezu unmöglich, den Gesetzes-Wirrwarr im Bereich der Steuern vollkommen zu verstehen und daher richtig vorzugehen. So stellt sich zum Beispiel die Frage, welche Betriebsausgaben in welcher Höhe absetzbar sind. Wer sich dies allzu einfach vorstellt und denkt, Betriebsausgaben können einfach der Einnahme-Überschuss Rechnung beigefügt werden, begeht einen großen Fehler. Grund ist unter anderem die gesetzlich vorgeschriebene Abschreibung. Ein Beispiel: Eine Firma kauft einen neuen Computer im Wert von 1.000 Euro. Wer sich mit den steuerlichen Vorschriften nicht auskennt, würde die komplette Ausgabe vermutlich steuerlich absetzen wollen. Doch dies ist gesetzlich nicht gestattet. Größere Anschaffungen müssen nämlich über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Im Falle des Computers dürfte pro Jahr maximal 410 Euro abgeschrieben werden, sodass die Betriebsausgabe aus steuerlicher Sicht auf mehrere Jahre aufzuteilen ist. Doch der Steuer-Wirrwarr geht noch weiter. Eine besondere Dramatik liegt beispielsweise im Falle von Kundengeschenken vor. Sollten die Kundengeschenke einen Werbezweck erfüllen, indem zum Beispiel das Firmen-Logo aufgedruckt ist, wären die Ausgaben komplett absetzbar. Sollte aber kein Werbezweck vorliegen, kann nur ein sehr geringer Betrag steuerlich geltend gemacht werden. Aufgrund dieser komplizierten Gesetzeslage ist es für den einfachen Unternehmer nahezu unmöglich, die Vorschriften zu verstehen und in dieser Hinsicht richtig vorzugehen.

Was benötigt wird, ist eine kompetente Beratung bzw. Betreuung. Genau dies bietet die Steuerberatung Friese und Franzen. Das Leistungsspektrum richtet sich speziell an kleinere und mittlere Unternehmen, die im Bereich der Steuern optimal beraten sein wollen. So werden zum Beispiel die Jahresabschlüsse und Steuererklärungen fachgerecht und im Interesse des Unternehmens erstellt. Ebenso zählt aber auch die Finanz- und Lohnbuchhaltung zu den üblichen Aufgaben vom Steuerberater Westerstede. Doch damit nicht genug. Eine besondere Aufmerksamkeit hat man nämlich auch dem Unternehmens-Controlling zugestanden. Schließlich ist es für jedes Unternehmen von größter Wichtigkeit, im Bereich der Finanzen eine gute Planung vorweisen zu können. Dies war Grund genug, um das Controlling im Leistungsspektrum von Friese und Franzen aufzunehmen. 

Hieran darf nun jeder profitieren, der im steuerlichen Bereich optimal vorgehen möchte. Selbstverständlich stehen die Steuerberater auch im Falle bestimmter Termine zur Verfügung. Hat sich der Onkel vom Finanzamt vielleicht zu einer Betriebsprüfung angemeldet? In diesem Fall kann die Leistung von einem kompetenten Steuerberater wärmstens empfohlen werden. Schon bei der Vorbereitung auf die Prüfung ist man nämlich auf die Kompetenz eines Fachmannes angewiesen. Schließlich besteht die Möglichkeit einer Selbstanzeige, wodurch man im Falle falscher Angaben zwar eine Steuernachzahlung leisten muss, aber keine juristischen Folgen zu befürchten hat. Ein gut ausgebildeter Steuerberater ist hierüber bestens informiert und kann in diesem Zusammenhang einen Ratschlag geben. Mindestens genau wichtig ist der Steuerberater nach Beendigung der Prüfung, wenn es dann zu dem Abschlussgespräch kommt. Bei diesem Gespräch wird nämlich besprochen, in welchem Maße Steuern nach zu zahlen oder in Form einer Steuerrückzahlung zu erstatten sind. Angesichts der Brisanz ist es unverzichtbar, bei solch einem Gespräch einen kompetenten Partner an seiner Seite zu haben. Schließlich möchte man sich auch sicher sein können, dass man im Bereich der Steuern optimal bzw. zum eigenen Vorteil gehandelt hat.